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Alternative ambulante Freizeit des familienentlastenden Dienstes
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(1)Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigunge zu erwarten ist.
aktualisiert
http://www.verein-pusteblume.com
Aufgenommen : Fre , 26.Nov 2010 Geändert: Mon , 29.Nov 2010
LinkID: 2652838
Linkstatus geprüft : 0000-00-00 00:00:00
- Seitentitel:
pusteblume e.v. -
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