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Pflegehilfsmittel - zum Verbrauch bestimmt sind, bis zu 31,00€
Gemäß Elftem Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Pflegeversicherung gewähren die Pflegekassen zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel bis maximal 31 Euro im Monat als Sachleistung. Wie die Spitzenverbände in ihrer gemeinsamen Presseerklärung mitteilen, wird durch die Vereinbarung mit dem DAV "die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut werden, noch einmal wesentlich verbessert und vereinfacht".
http://zum-verbrauch-bestimmte-pflegehilfsmittel-bei-pflegestufe.de
Aufgenommen : Mon , 16.Feb 2009 Geändert: Mit , 18.Feb 2009
LinkID: 2332102
Linkstatus geprüft : 2011-02-21 00:00:00
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31,00€ pflegehilfsmittel verfügbar! - flash intro
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