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Beamte und Versicherungen
Beamte stehen in der Krankenversicherung vor einer besonderen Situation, weil sie von ihrem Dienstherrn keinen „Arbeitgeberanteil“ zur Krankenversicherung erhalten und damit den vollen Beitrag in der GKV aus eigener Tasche bezahlen müssen. Es wird vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den tatsächlichen Krankheitskosten gezahlt, die je nach Behörde und jeweiliger Verordnung zwischen 50% und 80% dieser Kosten deckt. Da in der GKV keine speziellen Beamtentarife existieren, müsste ein Beamter dort den vollen Beitrag einkommensabhängig selbst zahlen, wohingegen die private Krankenversicherung spezielle Lösungen bietet, die die Lücke zwischen Beihilfe und vollen Krankheitskosten schließt.
http://www.pkv-beamte.com
Aufgenommen : Fre , 22.Okt 2010 Geändert: Fre , 22.Okt 2010
LinkID: 2641742
Linkstatus geprüft : 2011-02-21 00:00:00
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